Patenschaft
Das Profil der Patin/des Paten
Die Patin/der Pate:
- bringt Lebenserfahrung und einen einwandfreien Ruf mit.
- ist in seinem/ihrem beruflichen Umfeld integriert und etabliert und verfügt über gute Kenntnisse der Arbeitswelt.
- interessiert sich für die schulische, berufliche und persönliche Weiterentwicklung des Jugendlichen.
- bringt Zeit für den Jugendlichen mit.
- hat Freude an der Zusammenarbeit mit anderen Paten und dem Team der Stiftung.
- nimmt an der Evaluation des Stiftungsprogramms teil.
Die Gestaltung der Patenschaft
Die Patin/der Pate:
- begleitet den Patenschüler/Jugendlichen bei allen wichtigen schulischen und beruflichen Schritten.
- ist in Kontakt mit den Sorgeberechtigten des Patenschülers/Jugendlichen bzw. seines Vormundes.
- kann gemeinsam mit dem Patenschüler/Jugendlichen berufliche Perspektiven entwickeln und Alternativen zu schulischen und beruflichen Wünschen aufzeigen.
- kann Kontakte zu Betrieben vermitteln und unterstützt den Patenschüler/Jugendlichen z. B. bei schulischen und außerschulischen Praktika.
- steht in Kontakt mit der Schule bzw. dem Betrieb, um Maßnahmen und Aktionen von Schule und Förderprogramm aufeinander abzustimmen.
Das Paten-Netzwerk
Die Patin/der Pate:
- ist in ein Netzwerk der Patinnen/Paten und Stiftungsvertreter eingebunden.
- nimmt bei Bedarf die Beratung der Projektleitung bzw. des Chefpaten in Anspruch.
- wird zum kollegialen Austausch mit den anderen Patinnen/Paten eingeladen.
- wird zu themenspezifischen Fortbildungen eingeladen.
Die Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtlich tätigen Patinnen/Paten:
- erhalten für Ausgaben mit den Patenschülern/Jugendlichen (Eintrittsgelder, Café-Besuche, etc.) eine pauschale Kostenerstattung, die jeweils im September und März überwiesen wird.
- erhalten für ihre Bildungs-, Material- und Fahrtkosten sowie sonstiger Kosten eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung.
Tipps und Hinweise für die Patenschaft
Damit die Beziehung zwischen Ihnen und dem Patenschüler/Jugendlichen gut gelingt, möchten wir Ihnen noch einige Hinweise geben:
- Persönlicher oder telefonischer Kontakt zwischen Ihnen und dem Patenschüler/Jugendlichen sollte mindestens zweimal im Monat stattfinden.
- Es ist Ihnen überlassen, wann und wo Sie sich mit dem Patenschüler/Jugendlichen treffen; es bietet sich an, Treffen in angenehmer Atmosphäre, zu Beginn z. B. im Café zu veranstalten. Auch gemeinsame Unternehmungen wie Kino, sportliche Veranstaltungen, Besichtigungen, Ausflüge etc. sind natürlich möglich und sinnvoll.
- Sie entscheiden selbst, wie Sie das Verhältnis von Nähe und Distanz zum Patenschüler/Jugendlichen gestalten.
- Ziel der Patenschaft ist es, eine persönliche, von Respekt und Vertrauen geprägte Beziehung zueinander aufzubauen und zu erkennen, ob „die Chemie“ zwischen Ihnen und dem Patenschüler/Jugendlichen stimmt. Wenn sich zeigt, dass Sie miteinander Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte sofort bei der Projektleitung bzw. beim Chefpaten, damit wir eine Lösung finden.
- Bitte halten Sie Kontakt zu den Sorgeberechtigten bzw. zum Vormund des Jugendlichen. Für eine gezielte Förderung des beruflichen Werdegangs ist ebenso der Kontakt zum Klassenlehrer bzw. Betreuer/Ausbilder in den Betrieben von großer Bedeutung.
- Bitte teilen Sie uns mit, welche aktuellen materiellen Wünsche im Hinblick auf schulischen Erfolg, Stärkung des Selbstwertgefühls und gesellschaftliche Teilhabe vordringlich sind z. B. Kontakte zu Gleichaltrigen in Sportvereinen, Nachhilfeunterricht etc., damit wir eine Möglichkeit finden, Wünsche zu realisieren.
- Wir gehen davon aus, dass die Kennenlernphase mindestens drei Monate dauert. Erst dann schlagen wir vor, gemeinsam verbindliche Ziele zu vereinbaren.
Versicherungsschutz in der Patenschaft
Liebe Patin, lieber Pate,
in Ihrer Patenschaft sind Sie selbstverständlich über die Wolfgang und Regina-Böllhoff Stiftung versichert. Mögliche Vorkommnisse haben wir für Sie aufgelistet:
Fall 1
Die Patin/der Pate nimmt den Patenschüler/Jugendlichen in seinem Privatwagen mit und verursacht einen Unfall.
Wie ist er versichert?
Wie ist er versichert?
- Wird die Patin/der Pate bei einem Unfall verletzt, hat die Haftpflichtversicherung, die für das Fahrzeug besteht, einzustehen oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (je nach Sachlage). Hier ist besonderer Versicherungsschutz nicht notwendig.
- Der Patenschüler/Jugendliche ist in jedem Fall mitversichert.
Fall 2
Die Patin/der Pate und der Patenschüler/Jugendliche machen eine gemeinsame Unternehmung. Patin/Pate oder Patenschüler/Jugendlicher wird verletzt.
- Hier besteht für beide Versicherungsschutz über die abgeschlossene Unfallversicherung der Stiftung.
Fall 3
Patin/Pate und Patenschüler/Jugendlicher machen eine gemeinsame Unternehmung. Der Patenschüler/Jugendlicher oder die Patin/der Pate beschädigt etwas oder verletzt jemanden unabsichtlich.
- Hier besteht Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Stiftung. Der Versicherungsschutz für den Paten gilt als subsidiär, eine evtl. bestehende eigene (Privat-Haftpflicht) -Versicherung geht vor.
Fall 4
- Der unwahrscheinliche Fall, dass der Patenschüler/Jugendlicher etwas absichtlich beschädigt oder jemanden absichtlich verletzt, ist nicht versichert. Vorsätzliche Handlungen genießen keinen Versicherungsschutz. Sie führen stets zur Leistungsfreiheit des Versicherten (vgl. § 103 VVG).